Entscheidung für
die OP
Es gibt keine medikamentöse Behandlung,
die eine bereits bestehende Benigne
Prostatahyperplasie vollständig rückgängig
machen kann. Medikamente können unangenehme
Symptome lindern oder - wie 5-alpha-Reduktasehemmer
- das Geschwulstwachstum reduzieren
und damit einen chirurgischen Eingriff
hinauszögern oder verhindern. Jedoch trotz der
modernen medikamentösen Behandlungsmöglichkeiten
der gutartigen Prostatavergrößerung
mit 5α-Reduktase-Inhibitoren
kann es im fortgeschrittenen Stadium
Fälle geben, bei denen eine Operation der Prostata unvermeidbar ist.
Ein operativer Eingriff ist notwendig,
wenn:
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die
normale Blasenenausscheidung nicht
mehr möglich ist, also bei einmaliger
oder wiederholter Harnverhaltung,
beziehungsweise wenn ein Dauerkatheter
gelegt werden muss, damit der
Urin abfließen kann |
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mehrfach
Restharnmengen über 50 ml nachgewiesen
worden sind und entsprechende
Risiken für Blase und Niere bestehen
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die
Symptome als unerträglich stark
und belastend empfunden werden. |
Neben den oben aufgeführten Argumenten
für eine Operation sind noch weitere
Überlegungen von Bedeutung. Dazu zählen
vor allem der aktuelle Allgemeinzustand
des Patienten, sein Alter und eventuelle
gleichzeitig bestehende Erkrankungen.
Die verschiedenen Operationsmethoden
bei der Benignen Prostatahyperplasie
haben alle das gleiche Prinzip: Der
geschwulstartig veränderte und vergrößerte
Teil der Drüse wird bei der Operation
herausgeschält, da die Beschwerden nur
durch die Beseitigung der Geschwulst
definitiv beseitigt werden und damit
der Harnabfluss wieder frei ist.
¹ Genaue Informationen sowie eine
Aufklärung über die Operation erhalten
Sie bei Ihrem Urologen.
Dezember 2009